Kurzexposé
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäscheprävention gemäß Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind,
die Herkunft der für den Grundstückskauf eingesetzten finanziellen Mittel zu prüfen. Hierzu gehört insbesondere die Offenlegung, ob der vollständige Kaufpreis aus Eigenmitteln,
durch ein Darlehen oder durch eine Kombination aus beidem finanziert wird. Entsprechende Nachweise, beispielsweise in Form von Finanzierungsbestätigungen oder Eigenkapitalnachweisen,
sind im weiteren Verfahren vorzulegen und Voraussetzung für den Abschluss des Kaufvertrages.
10.1.33.148, 216.73.216.42:7591