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Bergwiese im Landschaftsschutzgebiet in Wildemann, Landkreis Goslar

Baugrundstück, D-38709 Wildemann, Kaufpreis: 600,00 €

Objektdaten

Kaufpreis €600,00 Fläche m²627,00
Online-Nr.12396088 Interne Nr.19802#vOTy7u
Objekt-Nr.1-9118296  

Kurzexposé

Zum Verkauf steht ein unbebautes Grundstück zur Größe von 627 m² in der H-Zone im Landschaftsschutzgebiet "Harz" (Landkreis Goslar), das als gesetzlich geschütztes Biotop (Bergwiese) deklariert ist.

Dem Käufer obliegt es, die Bergwiese weiterhin als solche zu bewirtschaften und zu erhalten. Eine Beeinträchtigung oder Zerstörung ist nach Angaben der zust. Naturschutzbehörde (Landkreis Goslar) gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten. Darüber hinaus ist der Käufer gem. § 9 Abs. 1 der LSG-VO dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung wie das Mähen und/oder eine extensive Beweidung oder auch Entbuschungsmaßnahmen zu dulden.

Eine Nutzung als Weidefläche ist nur eingeschränkt möglich, um die Bergwiese nicht zu beeinträchtigen und ist an strenge Auflagen bzgl. des Beweidungsbeginns sowie der Dauer, der Besatzstärke sowie der Anzahl der Beweidungsgänge gekoppelt. Eine Nutzung als Standweide über den gesamten Sommer oder gar als Ganzjahresweide ist ausgeschlossen. Das Einzäunen der Fläche ist nicht erlaubt. Nach den hier vorliegenden Informationen als Hutweide durch einen ortsansässigen Landwirt gepflegt. Nähere Auskünfte dazu kann die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld geben.

Der Bau eines Unterstandes o. ä. ist im Landschaftsschutzgebiet "Harz" erlaubnispflichtig, eine Erlaubnis kann jedoch nicht in Aussicht gestellt werden, da ein Unterstand dem gesetzlichen Biotopschutz gem. § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 24 Nds. Ausführungsgestz zum BNatSchG (NAGBNatSchG) widerspricht. Dies gilt ebenso für andere Bebauungen.

Ein Miteigentumsanteil an dem Verkaufsobjekt ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen.

Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

Alle Immobilienangebote finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Bau und Liegenschaften unter:

www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/liegenschaften/immobilienangebote/

Lagebeschreibung

Die Bergwiese befindet sich im Nord-Westen von Wildemann. Westlich grenzen Waldflächen an, im Osten befindet sich der Ortskern der Ortschaft.
Objekt-Nr.: 1-9118296 · Interne Nr.: 19802#vOTy7u · Online-Nr.: 12396088 · Flächen- und Maßangaben sind ca.-Werte.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

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