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herrenlose Liegenschaft bei Uslar-Eschershausen

Baugrundstück, D-37170 Uslar, Kaufpreis: 1.300,00 €

Objektdaten

Kaufpreis €1.300,00 Fläche m²1.270,00
Online-Nr.12412343 Interne Nr.20159#vOTy7u
Objekt-Nr.1-9130375  

Kurzexposé

Die Immobilie ist herrenlos (vgl. § 928 I BGB), d.h. derzeit gibt es keinen Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks.

Gemäß § 928 Abs. 2 BGB ist das Land Niedersachsen vorrangig Berechtigter zur Aneignung des Grundvermögens. Eine Ausübung des Aneignungsrechtes kommt jedoch nur dann in Betracht soweit die Liegenschaft für Zwecke der Landesverwaltung genutzt werden kann. Da dies hier nicht der Fall ist, wird das Recht auf Aneignung interessierten Dritten angeboten.

Die Abtretung des Aneignungsrechts zu Gunsten eines Interessenten erfolgt entgeltlich. In dessen Folge kann der Abtretungsnehmer durch entsprechende Erklärung das nun ihm zustehenden Recht auf Aneignung ausüben und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Bedingt durch die besondere rechtliche Situation (herrenloses Grundstück i. S. d. § 928 I BGB) kann das Land Niedersachsen keine tiefgreifenden Auskünfte erteilen.

Auch wird hier kein "wirklicher/echter" Kaufvertrag geschlossen. Vielmehr erklärt das Land Niedersachsen seinen Verzicht auf das ihm zustehende Aneignungsrecht zu Gunsten einer bestimmten Person. Diese Erklärung ist zusammen mit einem von einem Notar beglaubigten Antrag auf Eintrag als neuer Eigentümer dann von dieser Person beim zuständigen Grundbuchamt vorzulegen.

Es handelt sich hier um Gebotsverfahren. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Vertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen hier eine Abtretung erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

Das vereinbarte Abtretungsentgelt muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.

Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Immobilienangebote finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Bau und Liegenschaften unter:

www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/liegenschaften/immobilienangebote/

Lagebeschreibung

Die unbebaute und im Liegenschaftskataster als Gehölzwiese ausgewiesene Liegenschaft befindet sich wenige Kilometer nördlich der Stadt Uslar bzw. westlich des Ortsteils Eschershausen.

Es handelt sich um ein Grundstück mit einer starken Geländeneigung in Richtung Südost.

Grundstückfläche 1.270 m²

Nutzungsart: Mischwald/Gehölz
Objekt-Nr.: 1-9130375 · Interne Nr.: 20159#vOTy7u · Online-Nr.: 12412343 · Flächen- und Maßangaben sind ca.-Werte.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

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