Kurzexposé
Bei dem angebotenen Objekt handelt es sich um ein sehr stark sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus im Außenbereich. Das Objekt wurde 1973 errichtet und seitdem nicht grundlegend renoviert. Das aus dem Ursprungsbaujahr 1876 stammende Hinterhaus ist eingestürzt (Ruine). Aufgrund des schlechten Bauzustandes und des hohen Sanierungsbedarfs wird das Objekt als "abgängig" betrachtet und ausdrücklich als "Abbruchobjekt" verkauft.
Das Verkehrswertgutachten (Stichtag: 08.04.2025) nennt als wesentliche Schäden: Risse im Verblendmauerwerk, Fugenauswaschungen im Giebelverblendmauerwerk, Fensterstürze sanierungsbedürftig, tlw. defekte Verfugung am Schornsteinkopf, fliegende elektrische Leitungen am Verblendmauerwerk, fehlender Fallrohranschluss, Außenfenstersolbänke sanierungsbedürftig, Bodenbeläge und Wand- und Deckenbeläge (Farben) verrußt und erneuerungsbedürftig, Fenster größtenteils abgängig. Das Gutachten fasst den Zustand mit "(dem Alter entsprechend) schlecht" zusammen.
Das Wohnhaus weist Erdgeschoss und Dachgeschoss auf, es ist nicht unterkellert. Die Bruttogrundfläche beträgt nach Bauakte 136 m², die Wohnfläche 80 m². Im EG finden sich Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und ein WC-Raum; im DG befinden sich zwei Schlafzimmer und ein Bad. In beiden Etagen sind Flure vorhanden. Die Raumaufteilung ist durch "gefangene Räume" unzweckmäßig. Bodenbeläge, Wand- und Deckenbeläge sind verschmutzt und verrußt. Die Beheizung kann nur durch zwei im EG befindliche Feststoffbrennöfen erfolgen, ansonsten ist das Objekt unbeheizt. Der Kaminofen im Wohnzimmer soll bereits einmal erneuert worden sein laut Gutachten, Nachweise dafür gibt es nicht.
Im Außenbereich befinden sich auf dem Wohngrundstück noch weitere bauliche Anlagen, die zum großen Teil ebenfalls abgängig sind: massiver Schuppen ohne Dachentwässerung /fehlende Dacheindeckung; ehem. Hühnerstall; Remise mit undichtem Wellblechdach; mehrere tlw. verfallene und eingestürzte Holzunterstände.
Um das Wohngrundstück herum befindet sich - siehe anliegende Flurkarte - eine große landwirtschaftliche Fläche. Diese Flächen werden derzeit als Grünland genutzt, es ist kein Pachtvertrag bekannt (möglicherweise Bewirtschaftung durch die Bewohner). Von der Gesamtgröße des Verkaufsobjektes wären 2.158 m² nach dem Kataster als Wohnbaufläche zu nutzen und die Restfläche von 20.780 m² als landwirtschaftliche Nutzfläche. Diese könnte später u.U. auch abgetrennt und wieder veräußert werden.
Das Wohngrundstück ist insgesamt ungepflegt und in Teilen auch vermüllt. Ein Wohnanhänger unbekannten Baujahrs befindet sich auf dem Hof, die Eigentumsverhältnisse daran sind unbekannt.
Das Objekt ist derzeit durch Verwandte der früheren verstorbenen Eigentümerin noch bewohnt. Es gibt aber keinen Mietvertrag und kein Mietverhältnis. Mit Rücksicht auf die Bewohner werden keine Besichtigungstermine angeboten. Es ist ausdrücklich untersagt, das Grundstück auf eigene Faust für eine Besichtigung zu betreten.
Die Ausstattung entspricht gerade noch dem im Jahre 1973 üblichen Standard und ist - abgesehen von Doppelverglasung an einzelnen Fenstern - insgesamt nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere die fehlende Beheizbarkeit des Dachgeschosses und die Beheizung des Erdgeschosses durch veraltete Kaminöfen ist für eine heutige Wohnnutzung nur sehr bedingt akzeptabel.
Dem Land Niedersachsen ist dieser Grundbesitz im Rahmen einer Fiskalerbschaft zugefallen. Eine solche Fiskalerbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen.
Der angegebene "Kaufpreis" ist kein Festpreis, sondern eine Preisvorstellung, die dem gutachterlich festgestellten Verkehrswert entspricht. Der endgültige Kaufpreis ergibt sich erst bei Zuschlagserteilung an den Höchstbietenden. Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Ausschreibung des Grundstücks ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch; erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.
Die Interessenten werden gebeten, ihr Angebot schriftlich oder per Email bis zum 07.12.2025 abzugeben (Ende der ersten Gebotsrunde).
*** Besichtigungen finden ausdrücklich nicht statt. Da das Betreten des bewohnten Grundstücks nur mit Erlaubnis der Bewohner möglich wäre, wird Besichtigungen /dem Betreten "auf eigene Faust" nicht zugestimmt. ***
Die Verwendung einzelner Fotos vom Objekt erfolgte mit freundlicher Genehmigung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Ein Energieausweis wird nicht erstellt, da das Objekt als Abbruchobjekt angesehen und verkauft wird.
Alle Immobilienangebote finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Bau und Liegenschaften unter:
www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/liegenschaften/immobilienangebote/
Lagebeschreibung
Das Wohngrundstück liegt an der Gemeindestraße "Wanderweg" in Westoverledingen, Ortsteil "Flachsmeer". Die Lage wird mit "Feldlage" angegeben, das Objekt liegt im Außenbereich.
10.2.40.169, 216.73.216.188:38126