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Genossenschaftsregister Kleve 118 Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO: Genehmigung gem. § 34c GewO durch Kreis Kleve (Ordnungsamt), Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve USt-IdNr.: DE 120125652 Rechtsform: eingetragene Genossenschaft Vorstand: Udo Grondowski, Diplom-Kaufmann Verantwortlicher im Sinne des § 18 MStV: Udo Grondowski, Diplom-Kaufmann E-Mail: zentrale@vobaimmo.de Aufsichtsratsvorsitzender: Wilfried Bosch, Bankleiter
Prüfungsverband gemäß GenG: Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genoverband e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main, erreichbar unter www.genoverband.de
Rechtshinweis: Alle in unseren Internetseiten enthaltenen Angaben und Informationen wurden von der VOBA IMMOBILIEN eG sorgfältig recherchiert und geprüft. Diese Informationen sind ein Service der VOBA IMMOBILIEN eG und ersetzen eine persönliche Beratung bei der VOBA IMMOBILIEN eG nicht. Alle Informationen dienen ausschließlich zur Information der Besucher des Onlineangebotes.
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Informationspflicht nach § 36 VSBG
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die VOBA IMMOBILIEN eG ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die VOBA IMMOBILIEN eG grundsätzlich nicht teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter https://immobilien-ombudsmann.de.
Mit der Anerkennung des Ombudsmannes Immobilien als Schlichtungsstelle im Sinne des VSBG und der Beteiligung des VPB hat sich die Verfahrensordnung in Teilen geändert. Dies betrifft beispielsweise den Zuständigkeitsbereich, der auf Bauverträge erweitert wurde. Weitere Informationen zur Verfahrensordnung und zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle (https://immobilien-ombudsmann.de).
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