Kurzexposé
Bei dem angebotenen Objekt handelt es sich um eine600 m2 große Grünfläche/ Verkehrsfläche im Außenbereich von Hahndorf, Goslar. Das Grundstück ist für Bahnzwecke gewidmet. Der künftige Eigentümer kann bei dem zuständigen Eisenbahn-Bundesamt einen (kostenpflichtigen) Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken stellen.
In nordöstlicher Ausrichtung befindet sich unmittelbar die Bahnstrecke. Südöstlich angrenzend befindet sich die Straße "Am Weidebrunnen". Zugang zum Objekt erfolgt dementsprechend über die Straße " Am Weidebrunnen".
Im Flächennutzungsplan der Stadt Goslar ist dieser Bereich als „Flächen für Bahnanlagen“ dargestellt.
Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück im Außenbereich gem. § 35 BauGB, da hier kein Bebauungsplan existiert und auch kein Siedlungszusammenhang im Sinne § 34 BauGB gegeben ist. Im Außenbereich sind im Wesentlichen nur privilegierte Vorhaben, beispielweise landwirtschaftliche zulässig, wenn zuvor eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken erfolgt ist. Nur in Ausnahmefällen mit einer umfangreichen Einzelfallprüfung können unter Umständen nicht-privilegierte Vorhaben zugelassen werden, wenn sie die relevanten öffentlichen Belange nicht beeinträchtigen. Die Nutzungsmöglichkeiten sind demnach stark eingeschränkt.
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand und wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist.
Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Alle Immobilienangebote finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Bau und Liegenschaften unter:
www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/liegenschaften/immobilienangebote/
Lagebeschreibung
Das Grundstück befindet sich südöstlich von Handorf und ist ein Ortsteil von Goslar im Landkreis Goslar, Niedersachsen.
Die Ortsmitte von Hahndorf befindet sich ca. 2 Kilometer von der Liegenschaft entfernt. Die Ortsmitte der Stadt Goslar liegt in ca. 5,5 Kilometer Entfernung.
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