Kurzexposé
In ruhiger, aber dennoch zentraler Ortslage befindet sich dieses geräumige Einfamilienhaus auf einem ca. 300 m² großen terrassenförmigen Grundstück mit einer Terrasse, einem Gartenhaus, einem Gewächshaus und zwei Garagen. Das individuell geplante Haus wurde ursprünglich Mitte der 20er Jahre auf Felsen erstellt und Ende der 50er mit einem Anbau auf ca. 165 m² Wohnfläche erweitert. Im Erdgeschoss befindet sich ein großes Wohn/Esszimmer mit Kachelofen und Südbalkon, ein Zimmer, eine Küche, eine Speisekammer, eine Diele und ein Gäste/WC. Im Obergeschoss sind drei Zimmer, ein Abstellraum, ein mit Marmor ausgestattetes Duschbad mit WC und ein Flur mit Zugang zum Garten. Weitere zwei Zimmer, davon einmal mit separatem Duschbad/WC, befinden sich im Dachgeschoss. Eine Waschküche, ein Heizungsraum und zwei Vorratsräume sind im Kellergeschoss, dass eine bautypische Deckenhöhe hat.
Mitte der 80er Jahre wurden Fenster und Gaszentralheizung eingebaut. Zwei Bäder, das Gäste/WC und die Wohnräume renoviert und vor ca. acht Jahren zwei Außenwände isoliert und das Gartenhaus aufgestellt.
Wenn Ihr Kaufinteresse geweckt ist und Sie mehr über dieses geräumige Einfamilienhaus wissen möchten, senden wir Ihnen gerne das Expose mit weiteren Informationen zu oder vereinbaren direkt einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Energieausweis nicht vorhanden
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass wir bei Neukunden nur Kundenanfragen mit vollständiger Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten. Andere Anfragen können wir leider nicht berücksichtigen.
Ebenso geben wir telefonisch keine Adressen der Objekte bekannt.
Ab sofort fragen wir Sie nach Ihrem Personalausweis!
Nach dem Geldwäschegesetzt müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben alle Immobilienmakler nach § 2 Abs.10 GwG vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Dies geschieht durch die Einsichtnahme und Kopie Ihres Ausweises, bei Firmen durch Einsicht ins Handelsregister. Des weiteren sind Informationen über den Geschäftszweck einzuholen. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler diese Auskünfte zu erteilen und entsprechende Dokumente vorzulegen.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, denn wir erfüllen damit unsere gemeinsamen gesetzlichen Auflagen. Wir sind sogar verpflichtet, Unterlagen ( Ausweis, Kopie etc.) für 5 Jahre aufzubewahren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Zzgl. Käuferprovision: 5,95% (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis216.73.216.173:17713