Kurzexposé
Es handelt sich hier um einen 8/90 Miteigentumsanteil an der Liegenschaft, verbunden mit dem Sondereigentum an einem Geräte/Lager/Garagengebäude, im Aufteilungsplan mit der Nr. 13 bezeichnet.
Das Nebengebäude ist Teil einer Ansammlung von Gebäuden. Dazu gehören ein Mehrfamilienhaus mit weiteren Nebengebäudeteilen, ein Einfamilienhaus und eben dieses Garagen und Werkstattgebäude.
Es liegt direkt an der Landesstrasse L153.
Es ist ein vollständig mit Müllbeuteln und Unrat gefülltes Gebäude.
Es gibt zwei Tore und einen Nebeneingang zur vermutlichen Werkstatt.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt.
Die Ausschreibung des Grundstücks ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich spätestens am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes eingegangen sein. Dies ist bei dem Verkauf einer Staatserbschaft unverhandelbar.
Ein Käufer für dieses Objekt akzeptiert mit der Abgabe eines Gebotes dieses Verfahren ausdrücklich.
Spätere nachträgliche Infragestellung dieser Bedingung führen zum Abbruch der Verkaufsverhandlungen und ein anderer Käufer wird vom Verkäufer bevorzugt.
Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch; erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.
Da das Land das Eigentum an dieser Liegenschaft im Rahmen einer Staatserbschaft erhalten hat, sind lediglich die angegebenen Informationen zu dem Grundstück und dem Gebäude bekannt, die hier mitgeteilt wurden. Weitere Informationen sind leider nicht bekannt und ein Käufer wird in einem Kaufvertrag diese Informationslage ausdrücklich akzeptieren müssen.
Sollte das für den Interessenten und späteren Käufer inakzeptabel sein, sollte er sich nicht mit einem Gebot in dem Verkaufsverfahren des Landes beteiligen.
Alle Immobilienangebote finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Bau und Liegenschaften unter:
www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/liegenschaften/immobilienangebote/
Lagebeschreibung
Das Kaufobjekt liegt in der Gemeinde 27726 Worpswede an der L 153 der Osterweder Straße 54.
Der gesamte Gebäudekomplex liegt außerhalb der Ortslage.
Die Entfernung zum Ortszentrum von Worpswede beträgt 3 km.
Worpswede hat ca. 10.000 Einwohner und liegt im Landkreis Osterholz-Scharmbeck.
Die Autobahnzufahrt zur A27 ist ca. 20 km entfernt.
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