Bei der angebotenen Praxis-/Bürofläche handelt es sich um Flächen mitten in der Leverkusener Innenstadt, unweit der Rathausgalerie und des Bahnhofes. Drei Personenaufzüge sind im Gebäude vorhanden. Ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen in der direkt darunter liegenden Tiefgarage, die auch über die Aufzüge erreichbar ist.
In dem Haus besteht schon immer eine gute Zusammenarbeit zwischen den vertretenen Ärzten/medizinischen Einrichtungen.
Daher eignet sich die Fläche perfekt für eine weitere Arztpraxis!
Aber auch eine Büronutzung ist weiterhin möglich.
Das Objekt ist vor wenigen Jahren umfangreich saniert wurden. So befinden sich die Sanitäranlagen, Heizkörper und Fenster auf aktuellem Stand.
Derzeit zur Verfügung stehende Flächen / Aufteilungsvarianten:
Einheit 18: 4.OG: ca. 129,12 m²
Einheit 19: 4.OG: ca. 129,30 m²
Da die beiden Flächen direkt nebeneinanderliegen ist eine Anmietung zusammen von ca. 260 m² denkbar.
Größere Flächen bieten wir Ihnen auf Anfrage an! Bennen Sie uns einfach Ihren Bedarf!
Einzugstermin: nach Absprache
Mietkonditionen: VB zzgl. Nebenkostenvorauszahlung von 5,50 €/m²
Kaution: 3 Monatsmieten
Wichtiger Hinweis:
Weitere interessante Immobilienangebote finden Sie auf unserer Homepage unter www.ris-immobilien.de
Da Diskretion bei uns großgeschrieben wird, haben wir auch Immobilienangebote, die nicht online veröffentlicht werden. Aus diesem Grund empfehlen wir eine telefonische Kontaktaufnahme.
Das Objekt befindet sich in optimaler Wohn-/Geschäftslage im sogenannten Ärztehaus in der Leverkusener City mit hervorragenden Verkehrsanbindungen (Bahnhof und Busbahnhof nur ca. 5 Gehminuten entfernt; Autobahnanbindungen in wenigen Fahrminuten). Von der großen Tiefgarage aus gelangt man direkt zu den Büro-/ Praxisflächen. In direkter Nachbarschaft befinden sich das Rathaus und die Rathausgalerie mit ihren zahlreichen Geschäften.
Objekt-Nr.: 3-7239 · Online-Nr.: 12380794 · Flächen- und Maßangaben sind ca.-Werte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. * Monatliche Kaltmiete zzgl. Nebenkosten