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Wohnhaus mit Nebengebäude aber ohne Garten in dörflicher Lage

Einfamilienhaus, D-37574 Einbeck, An der Kirche 3, Kaufpreis: 43.900,00 €

Objektdaten

Kaufpreis €43.900,00 Wohnfläche m²150,00
Zimmer7 Grundstück m²356,00
Online-Nr.12381235 Interne Nr.19866#vOTy7u
Objekt-Nr.0-9106731  

Details

Befeuerung
Wohnflächen
Zustand

Kurzexposé

Kaufgegenstand ist ein Einfamilienhaus mit einer kleineren Scheune in 37574 Einbeck-Wenzen, An der Kirche 3. Das Grundstück ist insgesamt 356 m² groß und fast vollständig bebaut. Südlich und leicht unterhalb verläuft die Bundesstraße B 64 (Holzminden-Seesen). Die Rückseite des Wohnhauses verläuft unmittelbar entlang der nördlichen Grundstücksgrenze. Dabei stellt sich der dortige Bereich wie eine Art "Innenhof" dar, der Teil der innerörtlichen Neben- bzw. Anliegerstraße "Helle" ist.

Das dreieckig ausgerichtete Grundstück verläuft im südlichen Bereich ca. 30 m entlang der B 64 und hat eine mittlere Tiefe von ca. 13 m. Es ist ortsüblich erschlossen, Aussagen über die Funktionalität aller Ver- und Entsorgungs- wie auch der elekt. Leitungen können nicht getroffen werden, wobei die Elektroanlage erkennbar veraltet ist.

Hinweise über das genau Baujahr liegen nicht vor, in Anbetracht der Außenansicht wird geschätzt, dass das Gebäude zwischen ca. 1890 und 1920 erbaut wurde.

Das zweigeschossige teilunterkellerte EFH ist freistehend und hat ein nicht ausgebautes Dachgeschoss (ohne Isolierung). Westlich grenzt direkt der Scheunenbereich an das EFH an. Der nachbarliche Bereich ist von überwiegend wohnbaulicher Nutzung geprägt (aufgelockert/1-2 geschossig).

Bis auf das Badezimmer wurde das Objekt vermutlich in den letzten 20 Jahren nicht großartig modernisiert.

Die Öl-Zentralheizung sowie Heizöl-Lagerung wurden augenscheinlich im Jahr 2000 eingebaut.

Der Zugang zum Gebäude ist nicht barrierefrei. Eine barrierefreie Nachrüstung (zumindest des Erdgeschosses) ist mit mittlerem Aufwand möglich. Die Stufe am Hintereingang sowie die Türschwellen müssten dafür beseitigt werden.

Dachkonstruktion: Holzdach ohne Aufbauten
Dachform: Satteldach
Dacheindeckung: Dachstein (Beton)
Dachrinnen und Regenfallrohre aus Zinkblech
Dachraum nicht begehbar, aber zugänglich

In der Südfassade (zur B 64) ist vermutlich mit asbesthaltigen Faserzementplatten behängt worden. Die Ostfassade ist vom Sockel bis in die Dachspitze mit einem hellgrauen Kunststoff- oder Blechtafeln behängt. Die Nordfassade ist nicht verkleidet, das verputzte Erdgeschossmauerwerk ist weiß gestrichen, das braune Holz-Fachwerk des Obergeschosses ist mit sichtbaren Ziegeln ausgemauert.

Westlich an das Wohnhaus angebaut ist eine Fachwerkscheune mit den Grundrissabmessungen von 8,0 x 11,50 Metern. Die Firsthöhe des Satteldachs ist nur unwesentlich niedriger als das Dach des Wohnhauses. Das Dach ist mit Betondachsteinen eingedeckt.

Der Bereich des Verkaufsobjekts ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche (M) dargestellt, ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist nicht vorhanden, so dass die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Denkmalschutz besteht nicht, Baugenehmigungsbehörde ist die Stadt Einbeck.

Einkaufsmöglichkeiten gibt es in der rund 10 km entfernten Stadt Einbeck. Weitere naheliegende Städte sind Alfeld (Leine) mit rund 20 km bzw. Northeim oder Holzminden (jeweils ca. 30 km). In Wenzen ist eine Grundschule vorhanden, der nächste Kindergarten ist im 4 km entfernten Nachbarort. In Wenzen halten tagsüber vereinzelt Busse, die nächsten Bahnhöfe sind in Alfeld (Richtung Hannover), Stadtoldendorf bzw. Holzminden (Richtung Ottbergen/Paderborn), Kreiensen (Richtung Goslar/Braunschweig) oder Einbeck bzw. Einbeck-Salzderhelden (Richtung Northeim/Göttingen).

Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand und mit den im Objekt noch vorhandenen Möbeln und allen anderen Gegenständen/Einrichtungen, sofern sie nicht nachweislich Dritten gehören, worüber dem Verkäufer keine Erkenntnisse vorliegen.

Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.

Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Immobilienangebote finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Bau und Liegenschaften unter:

www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/liegenschaften/immobilienangebote/

Energieausweis

Objekt-Nr.: 0-9106731 · Interne Nr.: 19866#vOTy7u · Online-Nr.: 12381235 · Flächen- und Maßangaben sind ca.-Werte.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

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