Kurzexposé
Das denkmalgeschützte Gebäude weist einen stark sanierungsbedürftigen Zustand auf. Ein Bewohnen ist im jetzigen Zustand nicht möglich. Das Haus ist verwahrlost, diverse Fenster sind eingeschlagen und der Dachboden undicht. Nach hiesiger Einschätzung befindet sich auf dem Dachboden ein Bienennest, welches bei Bedarf professionell umgesiedelt werden müsste.
Denkmalschutz besteht seit 1988, daher wäre ein Abriss (wenn überhaupt) ohne Einbeziehung der Denkmalschutzbehörde nicht möglich.
Auf dem Grundstück lagern diverse Fahrzeuge (sämtlich schrottreif), ein altes Boot, ein Bagger und (Elektro-)Geräte.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Boden aufgrund auslaufender Flüssigkeiten kontaminiert ist.
Das Grundstück wird nur mit sämtlichen darauf befindlichen Gegenständen verkauft.
Hinweis: Aufgrund der Tatsache, dass ein Bewohnen im jetzigen Zustand nicht möglich ist, wurden Anzahl der Zimmer und Wohnfläche auf "1" gesetzt, auch wenn dies nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Dem Land Niedersachsen ist dieser Grundbesitz im Rahmen einer Fiskalerbschaft zugefallen. Eine solche Fiskalerbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Ausschreibung des Grundstücks ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch; erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.
Der angegebene Verkaufspreis dient lediglich als Richtwert. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Mindestgebot.
Interessenten werden gebeten, ihr Gebot bis zum 19.09.2025 schriftlich abzugeben.
Alle Immobilienangebote finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Bau und Liegenschaften unter:
www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/liegenschaften/immobilienangebote/
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