Kurzexposé
Dieses Grundstück liegt im Bielefelder Stadtteil Stieghorst, ca. 4,4 km Luftlinie vom Bielefelder Zentrum entfernt. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs (Einkaufmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Banken, Schulen, Kindergarten, usw.) sind in der näheren Umgebung vorhanden. Eine Stadtbahnhaltestelle mit direkter Anbindung zum Bielefelder Zentrum ist ca. 500 m² entfernt. Der Ortsteil Stieghorst ist geprägt durch eine sehr positive wirtschaftliche Entwicklung. Handels- u. Dienstleistungsunternehmen schätzen die gute Anbindung zur Autobahn A2. Das gute Wohnumfeld und die Nähe zu Schulen und Kindergärten sind auch für Familien ein klarer Lagevorteil. Das Grundstück ist mit einem 1955/56 errichteten Wohnhaus mit 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss mit insgesamt drei Wohnungen erbaut. Das Gebäude ist voll unterkellert. Zum Haus gehört eine 1971 erbaute Garage und ein Gerätehaus. Das Außenmauerwerk der Immobilie wurde nachträglich mit einer Fassade in Klinkeroptik verkleidet. Es kann keine Aussage dazu getroffen werden, ob hierbei eine Dämmung eingebaut wurde. Der Spitzboden wurde nachträglich gedämmt. Die Dacheindeckung besteht aus Betonpfannen. Die Wohnfläche der drei Wohnungen beträgt ca. 166,44 m². Die Wohnungen haben jeweils drei Zimmer, Flur, Küche, Bad und besitzen eine einfache Ausstattung. Innerhalb des Gebäudes wurden seit Jahrzehnten keine grundlegenden Renovierungen durchgeführt. Die Fenster bestehen überwiegend aus Kunststoff mit Doppelverglasung. Die Beheizung der Erdgeschosswohnung erfolgt über eine Gas-Etagenheizung im Keller. Im Ober- und Dachgeschoss befinden sich die Gas-Etagenheizungen in den Bädern. Alle drei Heizungen sind erneuerungsbedürftig. Die Immobilie entspricht auch energetisch nicht mehr den Anforderungen heutiger Wohnverhältnisse. Beim Verkauf wird von einer Freilegung des Grundstückes zugunsten einer neuen Bebauung durch den Erwerber ausgegangen. Die Wirtschaftlichkeit einer Kernsanierung der Immobilie ist vom Käufer zu prüfen. Die Immobilie wird im nicht geräumten Zustand an den Käufer übergeben. Somit sind alle Räumungs-, Entsorgungs- und Abrisskosten vom Erwerber zu berücksichtigen. Für den Bereich, in dem sich das Grundstück befindet, liegt nach Angabe der Stadtverwaltung Bielefeld ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan (III/4/29.00) mit folgenden Festsetzungen vor: Mischgebiet (MI), II-geschossige Bebauungsmöglichkeit, offene Bauweise, Grundflächenzahl (GRZ) = 0,4. Geschossflächenzahl (GFZ) = 0,8. Bebaubare Fläche durch Baugrenzen beschränkt.
Eine beabsichtigte Bebauung für das Kaufgrundstück ist in jedem Fall vom Erwerber rechtsverbindlich direkt mit der Baubehörde zu klären, da hierfür eine Gewähr nicht übernommen werden kann.
216.73.216.211:19480