Kurzexposé
Es handelt sich um eine kleine Waldfläche.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich spätestens am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes eingegangen sein. Dies ist bei dem Verkauf einer Staatserbschaft unverhandelbar.
Ein Käufer für dieses Objekt akzeptiert mit der Abgabe eines Gebotes dieses Verfahren ausdrücklich.
Spätere nachträgliche Infragestellung dieser Bedingung führen zum Abbruch der Verkaufsverhandlungen und ein anderer Käufer wird vom Verkäufer bevorzugt.
Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch; erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.
Da das Land das Eigentum an dieser Liegenschaft im Rahmen einer Staatserbschaft erhalten hat, sind lediglich die angegebenen Informationen zu dem Grundstück bekannt, die hier mitgeteilt wurden. Weitere Informationen sind leider nicht bekannt und ein Käufer wird in einem Kaufvertrag diese Informationslage ausdrücklich akzeptieren müssen.
Sollte das für den Interessenten und späteren Käufer inakzeptabel sein, sollte er sich nicht mit einem Gebot in dem Verkaufsverfahren des Landes beteiligen.
Alle Immobilienangebote finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Bau und Liegenschaften unter:
www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/liegenschaften/immobilienangebote/
Lagebeschreibung
Die Fläche liegt zwischen Metzendorf und Tötensen.
Metzendorf gehört zum Landkreis Harburg.
52.15.165.239:28015